Hybrid-DRG – § 115f SGB V: PVS holding GmbH ist bereit für die Abrechnung der Hybrid-DRG im „Regelbetrieb“
Die PVS holding GmbH ist mit ihrer Unternehmenstochter PVS pria GmbH bereit für die Abrechnung der Hybrid-DRG im Regelbetrieb. Nachdem die PVS pria bereits frühzeitig eine pragmatische Abrechnungslösung mit den Ersatzkassen vereinbaren und so den niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten eine schnelle und unkomplizierte Lösung anbieten konnte, wird sie zum Jahresbeginn 2025 mit dem von den Selbstverwaltungspartnern vereinbarten Abrechnungsverfahren von Hybrid-DRG starten. Auch alle im Jahr 2024 erbrachten Hybrid-DRG, die nicht bereits nach der von den Partnern der Selbstverwaltung vereinbarten Übergangsregelung über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet wurden, können dann über die PVS pria unmittelbar mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Komplettes Leistungspaket mit vielen Vorteilen
Die PVS holding bietet mit ihrer Unternehmenstochter ein komplettes Leistungspaket mit vielen Vorteilen. Ihre Kunden brauchen keine eigene Groupingsoftware. Die PVS hält ihre webbasierte Groupinglösung stets aktuell, sodass alle Erweiterungen für die Anwender sofort verfügbar sind. Die Aufteilung der Vergütung auf die beteiligten Leistungserbringer und die sofortige Liquidität gehören bei der PVS zum Standard und können jederzeit dazu gewählt werden. Die PVS holding GmbH ist ein starker und innovativer Partner für Ärzte und andere Akteure im Gesundheitswesen. Mit ihrer fast 100-jährigen Kompetenz entlastet sie ihre Kunden mit ihren Dienstleistungen rund um die Abrechnung, damit Medizin sich voll auf die Gesundheit des Menschen konzentrieren kann.
Die PVS holding GmbH bietet mit ihren Unternehmenstöchtern Abrechnungskonzepte aus einer Hand von der Privatliquidation bis zur Abrechnung von Hybrid-DRG sowie digitalen Behandlungsmodellen und Selektivverträgen.
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