Geeignete Lichtverhältnisse am Büroarbeitsplatz haben eine sehr wesentliche Bedeutung für effizientes und gesundheitsschonendes Arbeiten. Physiologische Aspekte wie die Beanspruchung der Augen spielen dabei ebenso eine Rolle wie psychologische Wirkungen von Licht, die zu ganz unterschiedlichen positiven und negativen Stimmungen und Gefühlswahrnehmungen führen können. Beide Komponenten haben starken Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden.
Die gleichmäßige, augenschonende Ausleuchtung eines Büros kann so von einer Person auf der psychologischen Ebene als grell und unangenehm und damit als Belastung wahrgenommen werden. Unter Arbeitsschutzgesichtspunkten kommt es daher darauf an, einerseits die vorschriftsgemäß erforderlichen Beleuchtungsstandards sicherzustellen, andererseits mit Augenmaß und einem gewissen Einfühlungsvermögen individuelle Anpassungen der Beleuchtungssituation an Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Für den Büroarbeitsplatz bzw. die Aufgaben „Lesen, Schreiben und Datenverarbeitung“ werden 500 Lux als Mindestwert der Beleuchtungsstärke empfohlen. Diesen Wert erreichen Sie in der Regel, wenn Sie Ihre Deckenleuchten oder Stehleuchten im Büro einschalten. Wenn möglich, sollte aber so viel Tageslicht wie möglich und nicht mehr Kunstlicht als nötig für die Bürobeleuchtung genutzt werden. Für die Beleuchtung mit Tageslicht werden gegenüber der Beleuchtung mit künstlichem Licht wesentlich höhere Beleuchtungsstärken als angenehm empfunden und im Raum akzeptiert.
Neben der gleichmäßigen Ausleuchtung der Büroräume sollten Sie auch auf zu große Helligkeitsunterschiede (z. B. heller Bildschirm vor sehr dunklem Hintergrund oder helle Bearbeitungsprogramme vor sehr dunklem Bildschirmhintergrundbild) achten und diese vermeiden. Direkt-Blendungen durch helles Tageslicht oder Licht aus der Beleuchtung, das unmittelbar in die Augen fällt, muss ebenso vermieden werden, wie Reflexblendungen, die auftreten, wenn hohe Leuchtdichten (Leuchten, Fensterflächen) auf glänzenden Flächen wie Möbel, Tastatur, Bildschirmoberflächen zu Spiegelungen führen. Starke Blendungen beeinträchtigen unmittelbar die Sehleistung der Augen, aber schon geringere Blendwahrnehmungen stören Wohlbefinden, Konzentration und Arbeitsleistung erheblich. Um Blendung durch Tageslicht zu vermeiden und einen günstigen seitlichen Lichteinfall zu erreichen, soll die Blickrichtung der Beschäftigten bei der Bildschirmarbeit weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen. Nutzen Sie zudem vorhandenen Blendschutz wie Vorhänge, Jalousien oder Folienrollos. Die genannten Aspekte sollten unbedingt auch bei der Einrichtung Ihres Homeoffice-Arbeitsplatzes beachtet werden.
Um gesundheitsschonendes Arbeiten zu gewährleisten, berät das ASA-Team die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVS-Geschäftsstellen bei den Begehungen der Arbeitsplätze regelmäßig im Hinblick auf das Thema „Beleuchtung am Büroarbeitsplatz“.
Ihr ASA-Team