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Vektorgrafik: Illustration einer Hebamme, die den Bauchumfang einer schwangeren Frau misst

Hebammen-Gesetz: Es droht eine große Versorgungslücke

Foto: © grivina - stock.adobe.com
Portratitfoto des Artikel-Autors Robert Targan
Von ROBERT TARGAN (Freier Texter, Autor & Redakteur)
5 Min.Lesezeit

Seit Inkrafttreten des neuen Hebammen-Gesetzes ist klar: Die klassische Ausbildung reicht schon bald nicht mehr aus. Wer hierzulande den verantwortungsvollen Beruf der Hebamme erlernen möchte, muss künftig ein Bachelorstudium aufnehmen. Doch welche Vorteile bringt diese Akademisierung der Ausbildung mit sich? Und wie ist es in den einzelnen Ländern um die Verteilung der Studienplätze bestellt? Ein Blick ins bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen zeigt: Es hakt noch an vielen Stellen.

Das letzte Gesetz für Hebammen trat 1985 in Kraft und galt nach der Wiedervereinigung fortan auch in den neuen Bundesländern. Seitdem hat sich das Berufsbild stetig gewandelt und Hebammen konnten ihre Tätigkeit kontinuierlich erweitern: Wie in keinem anderen Gesundheitsfachberuf arbeiten sie selbstständig und ohne Zuweisung eines Arztes. Im Kern dreht sich alles rund um die Betreuung werdender Mütter, die Geburt, die Zeit des Wochenbetts sowie die Stillphase. Doch neben wissenschaftsfundierten Fachkenntnissen bringt die Hebamme viele weitere Kompetenzen mit, etwa im gesundheitspräventiven und -edukativen Bereich sowie bei der interprofessionellen Zusammenarbeit. Kurzum: Wer sich zur Hebamme ausbilden lassen möchte, entscheidet sich für eine anspruchsvolle Tätigkeit mit einem hohen Maß an Verantwortung. Das hat auch der Deutsche Bundestag erkannt und zum 26. September 2019 per Gesetz eine Reform der Hebammenausbildung beschlossen. Seit Anfang 2020 gilt daher nun: Wer Hebamme werden möchte, muss einen Bachelor absolvieren. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereitet das duale Studium die Hebammen auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vor. Die kombinierte Vermittlung von Praxis und Theorie soll zudem dafür sorgen, die Ausbildung moderner und attraktiver zu gestalten. So steht es auf dem Papier – doch wie sieht der Übergang von der bisherigen klassischen Hebammenausbildung in die künftig vollakademisierte Ausbildung tatsächlich aus? Ein Blick auf das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo jährlich 300 Studienplätze an Hochschulen eingerichtet werden sollen, verrät, dass noch sehr viel Luft nach oben ist. Barbara Blomeier ist 1. Vorsitzende des Landesverbandes der Hebammen NRW – sie unterstreicht: „Die Landesregierung hat entschieden, 300 Studienplätze zu finanzieren, was aus unserer Sicht zu wenig sind. Auch ist es aktuell nicht sicher, wie viel Geld für dieses Vorhaben in die Hand genommen wird. Zurzeit reden wir absolut über ungelegte Eier.“ Ohnehin ließe sich der aktuelle Versorgungsengpass in der Geburtshilfe nicht allein durch die Akademisierung der Ausbildung beheben, so Blomeier: „Die bisherige Ausbildung an einer Hebammenschule dauert drei Jahre, das Studium soll mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen. Während die Schulen in naher Zukunft nicht mehr ausbilden dürfen, fehlt es noch an Hochschulen, die den Studiengang anbieten können. Es wird also über mehrere Jahre eine Lücke mit wenigen Absolventinnen geben. Gleichzeitig existiert derzeit ein Überhang an Hebammen, die schon bald in Rente gehen. Der Mangel, den wir jetzt schon feststellen, wird sich ­also noch verstärken.“

Wo herrscht in Zukunft Unterversorgung?

Während private Einrichtungen und Bildungsstätten, die sich über Studiengebühren finanzieren, in den Startlöchern stehen, halten sich die vom Landeshaushalt finanzierten Hochschulen weiterhin bedeckt, da ihnen aufgrund der zögerlichen Politik Planungssicherheit fehlt. Das in NRW bestehende Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führt etwa dazu, dass im gesamten Regierungsbezirk Münster keine Hochschule auszumachen ist, die ­Interesse am Hebammen-Studiengang bekundet hat. Im Rheinland hingegen „knubbelt“ es sich. „Man muss sich klarmachen, dass die Hochschulen Praxispartner benötigen“, verdeutlicht Barbara Blomeier, „denn das Studium wird zur einen Hälfte theoretisch, und zur anderen Hälfte praktisch sein. Die anwendungsbezogene Ausbildung erfolgt ­also nach wie vor in Kliniken, Geburtshäusern und Hebammenpraxen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Hebammen häufig dort dauerhaft ansiedeln, wo sie ihre Ausbildung gemacht haben.“ Da fällt es nicht schwer, bereits heute schon zu erahnen, wo in Zukunft eine dauerhafte Unterversorgung herrschen wird. Der Blick auf andere Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Bayern, zeigt, dass es auch anders gehen kann: „Die sind zum Teil wesentlich weiter“, so Blomeier mahnend.

Doch welche konkreten Vorzüge resultieren im Idealfall aus der Reform? Zum einen sollen mehr Hebammen ausgebildet werden als bisher. Mit Blick auf die Qualität der akademisierten Ausbildung ist festzuhalten, dass aktuelle ­Forschungserkenntnisse in die Betreuung von Mutter und Kind mit einfließen können. Auch die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung haben sich verändert: So ist eine abgeschlossene 12-jährige allgemeine Schuldbildung (Abitur oder Fachabitur) vorzuweisen; eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ebnet ebenfalls den Weg ins Studium. Gesundheits- und ­Führungszeugnisse stehen auf der Anforderungsliste, zudem erwarten viele Hochschulen eine Bescheinigung über ein mindestens vierwöchiges Praktikum im Berufsfeld. Auch Barbara Blomeier weiß: „Durch die Umwandlung der bisherigen Ausbildung in ein Studium kommt der wichtige Aspekt der Reflexion mit dazu. Die Begründung des Handelns durch Evidenzen und der Beleg durch Studienergebnisse. Die Geburt und die praktischen Fähigkeiten ändern sich nicht – aber das Studium zeigt neue Wege auf und liefert den Hebammen neues Handwerkszeug.“

Und dann nennt die 1. Vorsitzende im Landesverband der Hebammen NRW noch einen wichtigen Unterschied: der Wegfall der sogenannten Examensgeburt. „In der praktischen Prüfung müssen die Auszubildenden ihre Fähigkeit zeigen, eine Geburt zu leiten. Dies ist allerdings absolut dem Zufall überlassen, denn die junge Hebamme weiß nicht, ob im konkreten Fall ein glatter Vorgang oder vielleicht eine hochproblematische Geburt ansteht. Wird es ein Kaiserschnitt? Dauert es zwei Stunden oder zwei Tage? Natürlich muss die werdende Mutter hier ihr Einverständnis geben; die Position eines »Versuchskaninchens« ist aber nicht von der Hand zu weisen.“ Künftig findet die Examensgeburt im Skills Lab statt, einem Übungsraum, in dem verschiedene Geburtssituationen mit Puppen simuliert werden – inklusive einprogrammierter Komplikationen. Jede zu examinierende Hebamme kann sich somit in identischen Szenarien beweisen. „Eine Vergleichbarkeit ist gegeben und die genannte Zufälligkeit gehört der Vergangenheit an“, freut sich Barbara Blomeier.

Wohnortswechsel und Wartezeiten?

Noch bis zum 31. Dezember 2022 besteht für die bisherige Hebammenausbildung (HebG von 1985) eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Stichtag können Hebammenschulen weiterhin neue Kurse anbieten. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss allerdings bis 2027 die Ausbildung abgeschlossen haben. Der Deutsche Hebammenverband e.V. rät zu einer genauen Abwägung, ob es der klassische Weg oder das neue Studium sein soll, denn innerhalb der EU wird der berufsschulische Abschluss mittlerweile nicht mehr automatisch anerkannt. Wer sich daher für den Bachelor entscheidet, muss sich aufgrund der beschriebenen Standortproblematik möglicherweise auf einen Wohnortswechsel oder Wartezeiten einlassen. Neben der schleppenden Politik nennt Barbara Blomeier eine zusätzliche Problematik: „Es tragen nun zwei zuständige Ministerien Verantwortung. War bislang ausschließlich das Ministerium für Gesundheit für die Hebammen zuständig, ist nun aufgrund des Hochschulstudiums auch das Wissenschaftsministerium mit im Boot. Dieses entscheidet über die Verteilung der Gelder, und da knirscht es aktuell sehr. Das Hebammenstudium stellt für das Wissenschaftsministerium ein Stiefkind dar.“ Nicht nur für Nordrhein-Westfalen gilt somit: Es muss bald Klarheit herrschen, damit angehende Hebammen nicht zusehends aus ihrer Region abwandern und der jeweiligen geburtshilflichen Versorgung dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

hebammen-nrw.de

hebammenverband.de

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