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Lesender Arzt

PVS holding fordert deutliche und zügige Anhebung der Ärztlichen Gebühren

Foto: © goodluz - stock.adobe.com
Portratitfoto von Dr. Mathias Höschel
Von DR. MED. DENT. MATHIAS HÖSCHEL (1. Vorsitzender Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e. V., Aufsichtsratsvorsitzender PVS holding)
2 Min.Lesezeit

PRESSEMITTEILUNG 29.11.2021

 

Trotz vieler Lippenbekenntnisse aus Politik und Standesvertretungen ist eine neue, marktgerechte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis heute nicht auf den Weg gebracht. Die nun fast 40 Jahre alte Gebührenordnung ist in diesem unglaublich langen Zeitraum lediglich zweimal durch Punktwerterhöhung geringfügig angehoben worden, letztmalig 1996, vor 25 Jahren, um 3,6 Prozent, so der Aufsichtsratsvorsitzende der PVS holding, Dr. Mathias Höschel.

Die Verhandlungen für eine neue GOÄ laufen nun schon seit 2011 – und sind dabei auf Wunsch der Politik auf die Bundesärztekammer und den Verband der Privaten Krankenversicherungen übertragen worden. Die fertige Fassung liegt vor – auf was wartet die Politik denn jetzt noch?

Keiner anderen Berufsgruppe in Deutschland wird zugemutet, zu Preisen abzurechnen, die ein Vierteljahrhundert alt sind. So profitieren z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Tierärzte seit vielen Jahren von automatischen Gebührenanpassungen und Anhebungen der Punktwerte. Auch die Gehälter der angestellten Ärzte insbesondere in den Kliniken steigen natürlich, allein der niedergelassene Arzt schaut in die Röhre, während ihm andererseits die Kosten davonlaufen. Allein die Energiekosten sind seit 1996 um mehr als 800 Prozent gestiegen, und natürlich kennen auch alle anderen Kostenpositionen, wie Mieten, Löhne und Praxisausgaben nur eine Richtung, nämlich steil nach oben, so Dr. Höschel.

Soll denn der Punktwert der GOÄ die einzige Konstante im Reigen der inflationsbetroffenen Entwicklungen bleiben?

Die PVS holding fordert nun Politik, Ärztekammern und Standesvertretungen auf, für eine sofortige Einsetzung der neuen GOÄ mit entsprechenden monetären Verbesserungen, oder aber mindestens und sehr kurzfristig für eine Anhebung des Punktwertes der alten GOÄ und GOZ um mindestens 10 Prozent einzutreten. Ebenfalls muss ab sofort eine regelmäßige Anpassung des Punktwertes zumindest in Höhe der Inflation erfolgen, um diese auszugleichen. Ohne einen solchen Angleich wird es nicht möglich sein, weiterhin eine patienten- und qualitätsorientierte Medizin anzubieten.

Die Ärzteschaft hat es verdient, endlich eine gerechte und längst überfällige Erhöhung ihrer Honorare zu bekommen!

Download: Pressemitteilung // Foto Dr. Höschel

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