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Junge Frau misst mit einem Smartphone ihren Blutzucker, an ihrem Oberarm befindet sich ein implantierter Blutzuckersensor

GOÄ-Abrechnung der Kontinuierlichen Blutzuckermessung (CGM)

Im Rahmen moderner Diabetestherapien kommen innovative Lösungen zur kontinuierlichen Glukosemessung zum Einsatz.

Ohne einen aktiven Lebensstil stark einschränken zu müssen, können Patienten engmaschig ihre Glukosewerte überwachen. Ein dünner, fadenförmiger Sensor ist mit einer auf der Haut getragenen Sendeeinheit verbunden, welche wiederum mit einer App kommuniziert. Foto: © Goffkein - stock.adobe.com
Portratitfoto von Dr. Markus Molitor
Von DR. MED. MARKUS MOLITOR (MBA, M.D.R.A., Arzt und Zahnarzt, Leiter Gebührenreferat und PVS forum)
5 Min.Lesezeit

Gemeinsames Grundprinzip der CGM-Geräte ist die Messung des Glukosegehaltes in der interstitiellen Flüssigkeit mit Hilfe eines in das Unterhautfettgewebe eingebrachten Sensors. Die meisten am Markt verfügbaren Sensoren können auch beim Sport, Schwimmen, Duschen oder in der Sauna getragen werden. Patienten können so engmaschig ihre Glukosewerte überwachen, ohne einen aktiven Lebensstil stark einschränken zu müssen.

Der Messwert des Gewebeglukosespiegels kann jederzeit ausgelesen oder kontinuierlich an einen geeigneten Empfänger gesendet werden. Oft wird hierzu ein Smartphone oder eine Smartwatch mit der entsprechenden Software verwendet. Meist können nach Übertragung der Werte auf einen Computer auch der Langzeitverlauf dargestellt werden. Durch die kontinuierliche Überwachung des Glukosespiegels kann bei bestimmten Patienten die Blutzuckereinstellung deutlich verbessert und in der Folge Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden.

Ein Ziel bei der Weiterentwicklung der CGM können sogenannte Closed-Loop-Systeme sein, bei denen, entsprechend der kontinuierlich gemessenen Glukosewerte, die Insulinabgabe durch eine Insulinpumpe automatisch gesteuert wird. Dieses Prinzip hat bereits teilweise Marktreife erlangt. Bei den meisten Systemen kann die Applikation des Sensors durch den Patienten selbst durchgeführt werden. Ein Sensorwechsel ist hier je nach Hersteller meist im Abstand von 6 bis 14 Tagen notwendig. Unter Verwendung einer Einbringhilfe wird ein dünner, fadenförmiger Sensor unter die Haut geführt. Dieser Sensor ist mit einer auf der Haut getragenen Sendeeinheit verbunden, welche wiederum mit dem Empfänger bzw. der App kommuniziert.

Bei einem anderen System wird der Sensor durch einen Arzt im Rahmen eines kleinen Eingriffs unter die Haut implantiert. Dieser Sensor wird durch einen Arzt im Halbjahresabstand gewechselt. Eine physische Verbindung von Sensor und der auf der Haut getragenen Sendeeinheit ist hier nicht notwendig, was für bestimmte Patientengruppen einen Vorteil bedeutet. Neben der dauerhaften Verwendung wird das Prinzip der CGM auch für die Messung über vergleichsweise kurze Zeiträume eingesetzt: So kann eine CGM über meist 24 bis 72 Stunden sinnvoller Teil der ärztlichen Diabetesdiagnostik sein.

Die Schulung und Anleitung zur Nutzung eines CGM-Gerätes im Rahmen der Diabetestherapie kann über die GOÄ-Nr. 33 (Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten …) zur Abrechnung gebracht werden. Zu beachten ist hier, dass diese innerhalb von einem Jahr höchstens dreimal berechnungsfähig ist. Führt ein Patient den Wechsel eines fadenförmigen Sensors im Abstand von ein bis zwei Wochen nicht selbst durch, so kann dies in der ärztlichen Praxis erfolgen. Gegebenenfalls ist auch eine Delegierung an nicht-ärztliches Praxispersonal möglich. Erfolgt zu dem Termin keine Analyse der Langzeit-CGM-Messung, so bietet sich für die reine Sensorapplikation bzw. den Sensorwechsel die analoge Berechnung der GOÄ-Nr. 252 (Injektion, subkutan …) an.

Für die Implantation eines Sensors im Rahmen eines Eingriffs durch den Arzt –beispielsweise im halbjährlichen Abstand – kann die GOÄ-Nr. 2421 analog (Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs), zuzüglich der Lokalanästhesie nach GOÄ-Nr. 490 und der Auslagen gemäß §10 GOÄ berechnet werden. Für die Entfernung des Sensors kommt die GOÄ-Nr. 2009 analog (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers), gegebenenfalls auch die GOÄ-Nr. 2010 analog (Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen), zuzüglich der Lokalanästhesie und der Auslagen in Frage. Sollte eine Lagekontrolle des Sensors durch Ultraschalluntersuchung notwendig sein, wäre diese zudem über die GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs) berechenbar.

Die Auswertung der Langzeit-Messwerte des CGM-Systems ist nicht in Form einer eigenen Nr. in der GOÄ berücksichtigt. Eine vergleichbare Leistung für eine Analogabrechnung kann die GOÄ-Nr. 659 (Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) …) darstellen: In einem GOÄ Ratgeber (Q1) empfiehlt die BÄK die Abrechnung  „Kontinuierliche Blutzuckermessung über mindestens 18 Stunden, mit Auswertung“ über den Analogansatz der GOÄ-Nr. 659. Die Platzierung oder der Wechsel des Sensors ist mit der Gebühr abgegolten. Verbrauchte Einmalelektroden können gemäß §10 GOÄ als Auslagen in Rechnung gestellt werden.

 

QUELLE Q1: bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/goae-ratgeber/abschnitt-f-innere-medizin-kinderheilkunde-dermatologie/kontinuierliche-blutzuckermessung/

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