Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Aber was bedeutet dies für Ärzte, die rein privatärztlich tätig sind oder für Patienten, die privatversichert sind?
GKV-Patienten in der KV-Praxis
KV-Praxen müssen im Laufe des vierten Quartals von der Papier-AU auf die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) umstellen. Hierzu sind eine TI-Anbindung (Telematikinfrastruktur) und ein Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) notwendig. Verschiedene Hersteller haben KIM-Lösungen entwickelt, auch die KBV bieten einen KIM-Dienst an. Zudem benötigt das jeweilige Praxisinformationssystem möglicherweise ein Update. Die Kosten für Ausstattung und Betrieb werden über Pauschalen erstattet. Für Praxen, die noch nicht die technischen Voraussetzungen erfüllen, gibt es eine Übergangslösung bis Ende 2021.
Im ersten Schritt werden die AU-Daten als eAU an die Krankenkasse übermittelt, sowie Ausdrucke für den Patienten und den Arbeitgeber erzeugt. Im zweiten Schritt, ab 1. Juli 2022, soll dann auch die Weiterleitung an den Arbeitgeber digital erfolgen.
GKV-Patienten in der Privatpraxis
Reine Privatpraxen sind nicht verpflichtet, an der eAU teilzunehmen. Laut telefonischer Auskunft der KBV erhalten also auch GKV-Patienten, die sich auf eigene Kosten in einer rein privatärztlich tätigen Praxis behandeln lassen, weiterhin ausgedruckte Bescheinigungen für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und den Versicherten. Hier müsste der GKV-Versicherte, auch nach Mitte 2022, weiterhin die Weiterleitung an den Arbeitgeber übernehmen, da diese in diesem Fall nicht auf elektronischem Wege erfolgt. Eine klare Regelung hierzu steht jedoch noch aus.
PKV-Patienten in der KV-Praxis und Privatpraxis
Patienten, die PKV-versichert sind, steht die eAU nicht zur Verfügung. Üblicherweise werden hier mit Hilfe des Praxisinformationssystems Ausdrucke für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und den Versicherten erzeugt und dem Patienten mitgegeben.
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