Schulungen zur betrieblichen Erste Hilfe haben viele Vorteile: Gemeinsam im Team lassen sich dabei die wichtigsten Maßnahmen zur Unfall- und Erstversorgung am Arbeitsplatz erlernen. Gleichzeitig sorgt die regelmäßige Auffrischung dieser Kenntnisse dafür, dass die Teilnehmenden auch im privaten Umfeld zielstrebig und sicher im Notfall vorgehen. Bei der PVS holding ist man sich dieser Tragweite bewusst: Mit Inhouse Trainings und Konzepten zur Unfallprävention sollen Kolleginnen und Kollegen fürs Thema aktiviert werden.
Etwa 120.000 Menschen erleiden in Deutschland jährlich einen Herzstillstand, den nur 10 Prozent von ihnen überleben. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Medizinerinnen und Mediziner sind demnach davon überzeugt, dass die Überlebensrate mindestens verdreifacht werden könnte, würde sich die Laienreanimationsquote verbessern. Nach einer ADAC-Umfrage aus dem Jahre 2021, an der sich mehr als 3.600 Personen beteiligten, lag in Deutschland bei der Hälfte der Befragten der letzte Erste Hilfe-Kurs länger als zehn Jahre zurück – und nur 52 Prozent trauten sich zu, Erste Hilfe zu leisten.
Auch bei der PVS holding genießt der Aspekt der Ersten Hilfe einen hohen Stellenwert. Frau Dr. med. Antje Schregel-Kühn, Betriebsärztin am Standort Mülheim, möchte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses wichtige Thema sensibilisieren: „Laut der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin könnten bis zu 50 Prozent der Notfallopfer wiederbelebt werden, käme es umgehend zu einer Herzdruckmassage – die Überlebensrate würde sich dadurch verdoppeln! Doch in nur 40 Prozent der Fälle beginnen Laien in Deutschland vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit Wiederbelebungsmaßnahmen.“ Um 10 Prozent, das zeigen die Zahlen der DGAI ebenfalls, verringert sich die Überlebenswahrscheinlichkeit pro Minute, die bis zu Beginn dieser Maßnahmen verstreicht. 20 bis 30 Prozent der Menschen, die eine Erste Hilfe-Schulung absolvieren, können dieses Wissen privat einmal anwenden. All diese Werte und Statistiken liefern gute Argumente für ein Update einst erworbener Fertigkeiten in einem betrieblich organisierten Erste Hilfe-Kurs.
Kolleginnen und Kollegen fürs Ersthelfer-Amt motivieren
Arbeits- und Dienstunfälle können sich im Büroalltag, bei Kundenterminen oder auch auf dem Arbeitsweg ereignen. In den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgehalten, dass bereits in Betrieben mit mehr als einer Person mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer anwesend sein muss. Abhängig von der Beschäftigtenzahl und den unterschiedlichen Abteilungen wird dann festgelegt, wie viele Mitarbeiter als Ersthelfer auszubilden sind, sodass gewährleistet ist, dass immer ein erfahrener Ersthelfer zur Verfügung steht. Diese leisten bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe und besitzen darüber hinaus weitere wichtige Aufgaben: Denn neben der generellen Einsatzbereitschaft im Ernstfall versorgen sie leichtere Verletzungen, setzen je nach Situation einen Notruf ab und sichern gegebenenfalls auch Unfallstellen. Zudem dokumentieren sie sämtliche Erste Hilfe-Leistungen, Angaben zur verletzten Person sowie die Namen etwaiger Zeugen in einem Meldeblock, dem sogenannten Verbandbuch. Als medizinische Laien lassen sich betriebliche Ersthelfer regelmäßig in Form von Erste Hilfe-Kursen fortbilden. Dort lernen sie neben den erwähnten Kenntnissen auch, wie sie Wunden versorgen, kreislaufbedingte Störungen erkennen, die stabile Seitenlage anwenden oder lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten. Auch Gelenkverletzungen, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen stehen dann auf der Tagesordnung.
Neben regelmäßigen Schulungen zur Ersten Hilfe zählt auch das Bereitstellen vollständiger Verbandskästen zur umfassenden Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe. Diese müssen schnell und leicht zugänglich sein. Größe und Menge richten sich dabei nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb. Damit es im Akutfall nicht an Verbandsmaterial, Pflastern, Kompressen und Co. fehlt, sollten die Kästen regelmäßig kontrolliert werden. Auch dürfen gut sichtbare Aushänge zu Erste Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz nicht fehlen. Gemeinsam mit Herrn Christian Kusenberg, Sicherheitsbeauftragter in Mülheim, tauscht sich Frau Dr. Schregel-Kühn regelmäßig im Arbeitsschutzausschuss (ASA) zur betrieblichen Ersten Hilfe aus. Herr Kusenberg weiß: „Viele Menschen denken fälschlicherweise, sie benötigen dieses Wissen lediglich für den Straßenverkehr und dass ein einmaliger Kurs ausreiche. Für uns im ASA-Team ist es zudem eine Herausforderung, aufgrund von Homeoffice-Regelungen und beruflicher Auslastung potentielle Ersthelfer zu gewinnen.“ Umso wichtiger sei es, sämtliche Kolleginnen und Kollegen mittels regelmäßiger Erste Hilfe-Kurse für dieses wichtige Amt zu motivieren.
Erste-Hilfe-App der Malteser
Die kostenlose App des Malteser Hilfsdiensts bietet wichtige Themen rund um die Erste Hilfe sowie die Erste Hilfe bei Kindernotfällen – kompakt auf einen Blick für Android und iOS. Die interaktiven Sofortmaßnahmen führen den Nutzer Schritt für Schritt durch einen Notfall; mittels Erste Hilfe-Tipps lassen sich Fähigkeiten wiederauffrischen und vertiefen. Durch regelmäßige Updates und saisonale Push-Benachrichtigungen sind Nutzer zudem immer bestens informiert. Wichtig: Die App ersetzt nicht den Besuch eines Erste Hilfe-Kurses.
Nicht zu unterschätzen: Arbeitsunfälle im Büro
Neben der Vermittlung elementarer Informationen zur Unfallversorgung sowie zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen sorgen diese Kurse auch dafür, dass die Teilnehmenden an Sicherheit und Souveränität im Ernstfall gewinnen. Hierzu erklärt Herr Christian Kusenberg: „Erste Hilfe beginnt bereits in dem Moment, in dem man andere Menschen anspricht, den Notruf wählt und umsichtig handelt. Das muss nicht zwangsweise die Mund-zu-Mund-Beatmung sein oder das Stillen von Wunden.“ Vielmehr gehe es darum, aktiv und mit offenen Augen einer Notfallsituation zu begegnen: „Natürlich können da auch Unsicherheiten eine Rolle spielen. Daher ist es so wichtig, sich dem Thema der Ersten Hilfe zu öffnen und damit auseinanderzusetzen.“ Die PVS-Betriebsärztin Frau Dr. Antje Schregel-Kühn ergänzt: „Es droht Ihnen niemals eine Strafanzeige, weil Sie im Notfall etwas falsch machen. Nur im gegenteiligen Fall: Wenn Sie im Notfall nicht helfen, machen Sie sicher etwas falsch!“
Das Risiko von Arbeitsunfällen im Büro sollte indes nicht unterschätzt werden, lauert doch auch dort die ein oder andere Gefahrenquelle: So kann es zu Stolper- und Sturzunfällen (Treppen, lose Kabel, nasse Böden), Zusammenstößen mit Personen oder Glastüren sowie Schnitt- oder Schürfwunden kommen, etwa beim Öffnen von Kartons mit einem Cutter-Messer. Auch Verbrühungen mit Heißgetränken sind keine Seltenheit. „Bei der PVS führen wir ein digitales Verbandbuch, dessen Einträge wir regelmäßig im Arbeitsschutzausschuss auswerten“, berichtet der Sicherheitsbeauftragte Herr Christian Kusenberg. „Anhand der vermerkten Ereignisse können wir dann deutschlandweit Maßnahmen zur Unfallprävention für die jeweiligen Geschäftsstellen auf den Weg bringen.“
Im ASA-Team der PVS ist man sich einig: Mit der Absolvierung eines betrieblichen Erste Hilfe-Kurses sichern sich die Teilnehmenden nicht nur die notwendigen Kenntnisse, um verunfallten Kolleginnen und Kollegen zur Seite zu stehen – sie sind auch im Alltag bestens für ein schnelles Eingreifen in Notfällen gerüstet. Frau Dr. Antje Schregel-Kühn: „Wenn der Arbeitgeber regelmäßig solche Kurse zur Auffrischung anbietet und somit auch eine umfassende Erste Hilfe im privaten Umkreis ermöglicht, sollte man diese Chance unbedingt nutzen!“ Exakt dies taten Anfang November 2024 viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hauptverwaltung der PVS im Zuge einer zweitägigen Inhouse-Schulung.